ver.di - Vereinte DienstleistungsgewerkschaftAus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde vor einigen Wochen der Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen, das sogennante MDK-Reformgesetz, bekannt.

Dieses hat – zusätzlich zu weiteren inhaltlichen Bedenken – grundsätzlich für große Aufregung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und insbesondere den Sozialmedizinischen Dienststellen (SMD) gesorgt.

Denn dieser Entwurf hätte nichts anderes als eine Auflösung des SMD und Überführung in den (neuen) medizinischen Dienst bedeutet – mitsamt den damit verbundenen Konsequenzen für unsere Beschäftigten dort.

Insofern wundert es nicht, dass alle Alarmglocken bei der DRV KBS und bei ver.di losgegangen sind!

Die Bedenken gegen den Referentenentwurf waren erfolgreich – in der Kabinettsvorlage wurde die umstrittene Regelung verworfen:

§ 283a SGB V
Der neue § 283a SGB V sichert den Sozialmedizinischen Dienst (SMD) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Siehe dazu auch den nachfolgenden KLARTEXT von ver.di:

KLARTEXT – Juli 2019

ver.di Klartext 2019-07Themen dieser Ausgabe (unter anderem):

Der Sozialmedizinische Dienst (SMD) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) war zeitweilig gefährdet. Durch einen Referentenentwurf für ein sogenanntes „Reformgesetz“ hätte der SMD in seiner bisherigen Rolle nicht weiter bestehen bleiben können. Dieser Versuch das Verbundsystem der DRV KBS zu schwächen, wurde durch Interventionen auf allen Ebenen verhindert.

PDF-Download: ver.di Klartext 2019-07

Bundeskabinett: Sozialmedizinischer Dienst (SMD) der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) (vorerst) gesichert!